Steuerlicher Wohnsitz in Mauritius
Begründen Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Mauritius. Profitieren Sie vom territorialen Steuersystem, 45+ DBA und keiner Kapitalertragsteuer auf ausländische Einkünfte.
Die Begründung des steuerlichen Wohnsitzes in Mauritius kann international mobilen Personen, Unternehmern und Investoren erhebliche und dauerhafte Steuervorteile bieten. Mauritius betreibt ein territorialsteuerliches System gemäß dem Einkommensteuergesetz — Einwohner werden auf mauritische Einkünfte und auf ausländische Einkünfte nur insoweit besteuert, als diese nach Mauritius überwiesen (importiert) werden. Ausländische Einkünfte, die offshore gehalten oder investiert werden, sind in der Regel in Mauritius nicht steuerpflichtig, vorbehaltlich individueller Umstände.
Der persönliche Einkommensteuersatz beträgt einheitlich 15%, ohne progressive Stufen, keine Kapitalertragsteuer, keine Erbschaft- oder Nachlasssteuer, keine Schenkungsteuer und keine Vermögensteuer. Diese Merkmale in Verbindung mit dem Zugang zu über 45 Doppelbesteuerungsabkommen machen Mauritius zu einem der steuereffizientesten Wohnsitze unter den weltweit anerkannten und renommierten Jurisdiktionen. Nach dem Einkommensteuergesetz gilt eine Person in Mauritius im Allgemeinen als steuerlich ansässig, wenn sie in Mauritius domiziliert ist und ihr dauerhafter Wohnsitz in Mauritius liegt, oder wenn sie sich in einem Steuerjahr 183 Tage oder mehr in Mauritius aufhält, oder wenn ihr Lebensmittelpunkt in Mauritius liegt.
Der steuerliche Wohnsitz ist nicht automatisch — er muss durch eine Kombination aus physischer Anwesenheit, administrativen Bindungen (Bankkonten, eingetragene Adresse, Aufenthaltserlaubnis) und gegebenenfalls formeller Benachrichtigung der Mauritius Revenue Authority (MRA) begründet werden. Die MRA stellt berechtigten Personen Steueransässigkeitsbescheinigungen (Tax Residency Certificates, TRC) aus, die für die Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen im Rahmen von DBA unerlässlich sind. Der Übergang des steuerlichen Wohnsitzes nach Mauritius erfordert auch eine sorgfältige Verwaltung der Pflichten in der bisherigen Jurisdiktion der Person — Exit-Steuern, laufende Einreichungspflichten und Abkommenskollusionsregeln müssen alle geprüft werden.
Unser Team bietet umfassende Planung des steuerlichen Wohnsitzes, von der ersten Bewertung bis zur laufenden Compliance-Verwaltung. Es gibt auch eine kombinierte 270-Tage-Regel: Eine Person, die sich im aktuellen Einkommensjahr und den zwei vorangegangenen Einkommensjahren zusammen mindestens 270 Tage in Mauritius aufgehalten hat, kann ebenfalls als steuerlich ansässig gelten. Sobald der steuerliche Wohnsitz begründet ist, profitiert die Person von: einem einheitlichen persönlichen Einkommensteuersatz von 15% ohne progressive Stufen; keiner Kapitalertragsteuer; keiner Erbschaftsteuer; keiner Schenkungsteuer; keiner Vermögensteuer.
Ausländische Einkünfte, die nicht nach Mauritius überwiesen werden, sind in der Regel von der mauritischen Einkommensteuer befreit. Die von der Mauritius Revenue Authority (MRA) ausgestellte Steueransässigkeitsbescheinigung (TRC) ist das offizielle Dokument, das für die Inanspruchnahme von Vorteilen aus den über 45 Doppelbesteuerungsabkommen von Mauritius verwendet wird.
Hauptmerkmale des steuerlichen Wohnsitzes in Mauritius
183-Tage-Regel
Ein Aufenthalt von 183 Tagen oder mehr in Mauritius in einem Steuerjahr (Juli–Juni) begründet in der Regel den steuerlichen Wohnsitz. An- und Abreisetage werden in der Regel mitgezählt.
Domizil & dauerhafter Wohnsitz
In Mauritius domizilierte Personen, deren dauerhafter Wohnsitz in Mauritius liegt, sind unabhängig von der Anzahl der Aufenthaltstage ebenfalls steuerlich ansässig. Die Begründung des Domizils erfordert die ernsthafte Absicht zu bleiben.
Territorialbesteuerung
Mauritius besteuert Einwohner auf mauritische Einkünfte und auf ausländische Einkünfte, die nach Mauritius überwiesen werden. Ausländische Einkünfte, die offshore gehalten oder reinvestiert werden, sind in der Regel nicht steuerpflichtig, vorbehaltlich individueller Analyse.
Einheitlicher persönlicher Steuersatz von 15%
Alle steuerpflichtigen Einkünfte — einschließlich mauritischer Einkünfte und überwiesener ausländischer Einkünfte — werden zu einem einheitlichen Satz von 15% besteuert. Es gelten keine Aufschläge oder progressiven Stufen.
Keine Kapitalertragsteuer
Mauritius erhebt keine Kapitalertragsteuer auf die Veräußerung von Anteilen, Immobilien oder anderen Vermögenswerten. Dies ist besonders attraktiv für Investoren mit erheblicher Kapitalwertsteigerung.
Keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer
Es gibt in Mauritius keine Nachlassabgabe, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer oder Vermögensteuer. Dies macht Mauritius ideal für Nachfolge- und generationenübergreifende Vermögensplanung.
Steueransässigkeitsbescheinigung
Die MRA stellt auf Antrag eine Steueransässigkeitsbescheinigung (TRC) aus, die den steuerlichen Wohnstatus einer Person bestätigt. Die TRC ist erforderlich, um Vorteile aus den Doppelbesteuerungsabkommen von Mauritius in Anspruch zu nehmen.
DBA-Zugang
Als in Mauritius steuerlich ansässige Person können Sie die Vorteile von über 45 Doppelbesteuerungsabkommen nutzen, die eine Entlastung von Quellensteuern ermöglichen und eine Doppelbesteuerung von Einkünften aus Abkommenspartnerländern verhindern.
Kombinierte 270-Tage-Regel
Ein alternativer Weg zum steuerlichen Wohnsitz: Ein Aufenthalt von insgesamt 270 Tagen oder mehr in Mauritius im aktuellen Einkommensjahr und den zwei unmittelbar vorangegangenen Einkommensjahren kann den steuerlichen Wohnsitz auch dann begründen, wenn die 183-Tage-Schwelle in einem einzelnen Jahr nicht erreicht wird.
Steueransässigkeitsbescheinigung (TRC)
Die MRA stellt TRC an berechtigte Personen aus. Eine TRC ist das offizielle Dokument, das für die Inanspruchnahme reduzierter Quellensteuersätze und anderer Vorteile aus den Doppelbesteuerungsabkommen von Mauritius mit über 45 Ländern erforderlich ist.
Exit-Steuer und Übergangsplanung
Die Begründung des steuerlichen Wohnsitzes in Mauritius erfordert eine sorgfältige Verwaltung der Pflichten in der bisherigen Jurisdiktion — einschließlich Exit-Steuerbewertungen, laufender Einreichungspflichten und Abkommens-Tie-Breaker-Bestimmungen. Unser Team bietet umfassende Übergangsplanung.
Keine Vermögens-, Schenkungs- oder Nachlasssteuer
Mauritius erhebt keine Vermögensteuer, Schenkungsteuer oder Nachlassabgabe. Diese strukturellen Vorteile machen den steuerlichen Wohnsitz in Mauritius besonders attraktiv für vermögende Privatpersonen, die effiziente Strukturen zur Vermögenserhaltung und Nachfolgeplanung suchen.
So werden Sie steuerlich ansässig in Mauritius
Steuerliche Wohnsitzanalyse
Wir führen eine umfassende Überprüfung Ihrer aktuellen steuerlichen Wohnsitzposition, weltweiten Einkommensquellen, Vermögensstruktur und Ziele durch, um den optimalen Ansatz zur Begründung des mauritischen steuerlichen Wohnsitzes zu ermitteln.
Exit-Planung
Wir beraten zur Verwaltung von Exit-Pflichten in Ihrer aktuellen Jurisdiktion, einschließlich Exit-Steuerbewertungen, abschließender Einreichungsanforderungen und Abkommens-Tie-Breaker-Bestimmungen. Eine Koordination mit Beratern in Ihrer aktuellen Jurisdiktion wird empfohlen.
Aufenthaltsgenehmigungsantrag
Wir unterstützen bei der Erlangung der geeigneten mauritischen Aufenthaltsgenehmigung — Investor Permit, Professional Permit, Retired Non-Citizen Permit oder Premium Visa — die die rechtliche Grundlage für den physischen Aufenthalt bildet.
Physische Anwesenheit & administrative Bindungen
Wir beraten zur Begründung der erforderlichen physischen Anwesenheit (Aufenthaltstage in Mauritius), Kontoeröffnung, Beschaffung einer Unterkunft und Schaffung anderer administrativer Bindungen zur Unterstützung eines steuerlichen Wohnsitzanspruchs.
TRC-Antrag
Sobald die Wohnsitzkriterien erfüllt sind, bereiten wir den Antrag auf eine Steueransässigkeitsbescheinigung an die MRA vor und reichen ihn ein, zusammen mit Belegen für Anwesenheit, Unterkunft und Bindungen an Mauritius.
Einkommensteuerregistrierung
Wir registrieren Sie bei der MRA für Einkommensteuerzwecke und beraten zur Meldung mauritischer Einkünfte und überwiesener ausländischer Einkünfte in jährlichen Steuererklärungen.
Jährliche Steuererklärung
Wir erstellen und reichen Ihre jährliche Einkommensteuererklärung bei der MRA ein und stellen eine genaue Meldung aller steuerpflichtigen Einkünfte sowie die Inanspruchnahme aller verfügbaren Abzüge und Entlastungen sicher.
Anforderungen für den steuerlichen Wohnsitz in Mauritius
- Aktuelle Steueransässigkeitsbescheinigungen oder Erklärungen aus der bisherigen Jurisdiktion
- Angaben zu weltweiten Einkünften (Gehalt, Dividenden, Zinsen, Miete, Geschäftseinkünfte)
- Angaben zu weltweiten Vermögenswerten (Investitionen, Immobilien, Geschäftsanteile)
- Reisepass und aktuelle mauritische Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
- Unterkunftsnachweis in Mauritius (Mietvertrag oder Eigentumsnachweis)
- Reiseunterlagen mit Nachweis der in Mauritius verbrachten Tage
- Mauritische Kontoauszüge
- Angaben zu bestehenden, derzeit in Anspruch genommenen DBA
- Steuererklärungen der Vorjahre aus der aktuellen Jurisdiktion
Kosten für die Begründung des steuerlichen Wohnsitzes in Mauritius
| Position | Geschätzter Bereich |
|---|---|
| Steuerberatungsleistungen | USD 2.000–5.000 |
| Antrag auf Steueransässigkeitsbescheinigung (TRC) | Minimale staatliche Gebühr |
| Jährliche persönliche Steuererklärung | USD 500–1.500/Jahr |
Frequently Asked Questions About Steuerlicher Wohnsitz in Mauritius
Wie viele Tage muss ich in Mauritius anwesend sein, um steuerlich ansässig zu sein?
Eine Person, die sich in einem Steuerjahr (1. Juli bis 30. Juni) 183 Tage oder mehr in Mauritius aufhält, gilt in der Regel als steuerlich ansässig. Der steuerliche Wohnsitz kann auch durch Domizil und dauerhaften Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt begründet werden. Jeder Fall erfordert eine individuelle Analyse.
Zahle ich in Mauritius Steuern auf mein weltweites Einkommen?
Nein. Mauritius besteuert Einwohner auf mauritische Einkünfte und auf ausländische Einkünfte, die nach Mauritius überwiesen (importiert) werden. Ausländische Einkünfte, die offshore verbleiben und nicht nach Mauritius überwiesen werden, unterliegen in der Regel nicht der mauritischen Einkommensteuer, vorbehaltlich der spezifischen Art der Einkünfte und individueller Umstände.
Wie vermeide ich, in zwei Ländern gleichzeitig besteuert zu werden?
Mauritius hat über 45 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vorsehen. Als mauritischer Steueransässiger können Sie Abkommensentlastung in Anspruch nehmen, um eine doppelte Besteuerung derselben Einkünfte zu vermeiden. Eine Steueransässigkeitsbescheinigung der MRA ist für Abkommensansprüche erforderlich.
Was ist eine Steueransässigkeitsbescheinigung und wie erhalte ich eine?
Eine Steueransässigkeitsbescheinigung (TRC) ist ein formelles Zertifikat der MRA, das bestätigt, dass eine Person in Mauritius steuerlich ansässig ist. Sie ist für die Inanspruchnahme von Vorteilen aus den DBA von Mauritius erforderlich. Wir bereiten den TRC-Antrag in Ihrem Namen mit den erforderlichen Belegen vor und reichen ihn ein.
Gibt es Exit-Steuern, wenn ich mein aktuelles Land verlasse?
Viele Länder erheben Exit-Steuern auf nicht realisierte Kapitalgewinne oder bestimmte Vermögenswerte, wenn ein Einwohner aufhört, steuerlich ansässig zu sein. Das Vorhandensein und die Höhe der Exit-Steuer hängen von Ihrer aktuellen Jurisdiktion ab. Wir arbeiten mit Ihren lokalen Beratern zusammen, um diese Exposition als Teil der Übergangsplanung zu verwalten.
Steht Mauritius auf internationalen schwarzen Listen?
Nein. Mauritius steht nicht auf der OECD-, EU- oder FATF-Schwarzen Liste. Es ist eine vollständig konforme Jurisdiktion, die am Common Reporting Standard (CRS) teilnimmt und sich zum automatischen Austausch von Steuerinformationen mit Abkommenspartnern verpflichtet hat. Der Wohnsitz in Mauritius wird international als legitimes Steuerdomizil anerkannt.