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Gesellschaftsgründung in Mauritius

Gründen Sie Ihre Gesellschaft in Mauritius

End-to-End-Gründungsdienstleistungen gemäß dem Companies Act 2001 — von der GBC-Lizenzierung bis zu inländischen und spezialisierten Strukturen.

Mauritius bietet einen modernen, effizienten und international anerkannten Rahmen für die Gesellschaftsgründung nach dem Companies Act 2001. Der Rechtsstandort stellt eine breite Palette an Gesellschaftsformen für internationale Investoren, Unternehmer, Fondsmanager und multinationale Konzerne bereit, die auf dem afrikanischen Kontinent oder im Indischen Ozean eine Niederlassung mit echter wirtschaftlicher Substanz errichten möchten. Ob Sie eine Global Business Company (GBC) gründen, um das Netzwerk von mehr als 45 Doppelbesteuerungsabkommen zu nutzen, eine Authorized Company (AC) für vereinfachte internationale Aktivitäten oder eine Inlandsgesellschaft für Tätigkeiten innerhalb von Mauritius – der Gründungsprozess ist transparent, gut reguliert und durch klare gesetzliche Regelungen gelenkt.

Der Registrar of Companies verwaltet die Gesellschaftsregistrierungen nach dem Companies Act 2001, während die Finanzdienstleistungskommission (FSC) – gegründet nach dem Financial Services Act 2007 – Lizenzen für Global-Business-Einheiten erteilt und deren laufende Compliance beaufsichtigt. Mauritius zählt regelmäßig zu den besten Geschäftsstandorten Afrikas und ist Mitglied der Weltbank, der WTO, COMESA und SADC. Mit keinen Mindestkapitalanforderungen für die meisten Gesellschaftsformen, 100 % Auslandsbesitz in allen Strukturen, keiner Kapitalertragssteuer und keiner Quellensteuer auf an Gebietsfremde ausgeschüttete Dividenden bietet Mauritius eine überzeugende Kombination aus Steuereffizienz, Rechtssicherheit und regulatorischer Glaubwürdigkeit für internationales Geschäft.

Hauptmerkmale der Gesellschaftsgründung auf Mauritius

Vielfältige Gesellschaftsformen

Wählen Sie aus einer Global Business Company (GBC), Authorized Company (AC), Inlandsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Protected Cell Company, Variable Capital Company oder einem Zweckfahrzeug (Special Purpose Vehicle) – jede Form ist präzise auf unterschiedliche Geschäftsmodelle, Investorenprofile und regulatorische Anforderungen zugeschnitten.

100 % Auslandsbesitz

Mauritius schreibt keinen lokalen Partner und kein Mindest-Inlandsanteilseigentum vor. Internationale Investoren und Unternehmer können 100 % des Eigenkapitals aller Gesellschaftsformen halten und so die vollständige Kontrolle über ihre Mauritius-Struktur behalten.

Schnelle und effiziente Gründung

Inlandsgesellschaften können beim Registrar of Companies innerhalb von 2–5 Werktagen eingetragen werden. Die GBC-Lizenzierung durch die FSC dauert in der Regel 2–4 Wochen. Unser Team übernimmt den gesamten Prozess und minimiert Verzögerungen durch vollständige und korrekte Einreichungen.

Moderner Rechtsrahmen

Der Companies Act 2001 orientiert sich an internationalen Best Practices und bietet klare, verlässliche Regeln für Corporate Governance, Aktionärsrechte, Direktorenpflichten und Kapitalmanagement – und schafft so Vertrauen bei Geschäftspartnern und Investoren.

Zugang zu über 45 Doppelbesteuerungsabkommen

GBC-Einheiten sind steuerlich in Mauritius ansässig und können das Netzwerk von mehr als 45 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) des Landes nutzen, um Quellensteuern auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren aus Vertragspartnerländern zu reduzieren – vorbehaltlich der Erfüllung der Substanzanforderungen.

Keine Kapitalertragssteuer

Mauritius erhebt keine Kapitalertragssteuer auf die Veräußerung von Anteilen, Investitionen oder anderen Vermögenswerten. Dies macht Mauritius besonders attraktiv für Holdingstrukturen, Private-Equity-Vehikel und Investmentfonds, die langfristige Exits planen.

Keine Quellensteuer auf ausgehende Dividenden

Dividenden einer mauritischen Gesellschaft an gebietsfremde Aktionäre unterliegen keiner Quellensteuer, was eine effiziente Gewinnrückführung an ausländische Investoren und Muttergesellschaften ermöglicht.

Wettbewerbsfähiger Körperschaftsteuersatz

Der Standard-Körperschaftsteuersatz beträgt 15 %. Für berechtigte GBCs kann ein teilweises Befreiungssystem den effektiven Steuersatz auf qualifizierte ausländische Einkünfte senken – vorbehaltlich der Erfüllung der Substanzanforderungen und der individuellen Umstände.

Robuste regulatorische Aufsicht

Die FSC ist eine seriöse Regulierungsbehörde, die sich an den Standards von IOSCO und FATF orientiert. FSC-lizenzierte Einheiten profitieren von einer regulatorischen Glaubwürdigkeit, die Bankbeziehungen und das Vertrauen von Geschäftspartnern auf internationaler Ebene fördert.

Umfassende professionelle Begleitung

Unser lizenziertes Team betreut den gesamten Lebenszyklus – von der ersten Strukturierungsberatung und Namensreservierung bis hin zur Bereitstellung des Registeramtssitzes, der Gesellschaftssekretariats, der Kontoeröffnung, der Buchhaltung und der laufenden Compliance.

Wie gründet man eine Gesellschaft auf Mauritius

1

Beratung & Strukturierung

Wir analysieren Ihre Geschäftsziele, Zielmärkte, Ihr Investorenprofil und steuerliche Gesichtspunkte, um die optimale Gesellschaftsform zu empfehlen. Dies umfasst eine Prüfung, ob eine GBC, AC, Inlandsgesellschaft oder eine alternative Struktur Ihren Anforderungen am besten entspricht.

2

Namensreservierung

Wir prüfen die Verfügbarkeit des Namens und reservieren Ihren bevorzugten Gesellschaftsnamen beim Registrar of Companies. Wir empfehlen, drei Namensoptionen einzureichen, um Verzögerungen zu vermeiden, falls die erste Wahl nicht verfügbar ist.

3

KYC & Sorgfaltspflichtprüfung

Wir erheben und verifizieren alle erforderlichen Know-Your-Customer-Unterlagen (KYC) für wirtschaftlich Berechtigte, Aktionäre, Direktoren und andere relevante Parteien – gemäß den AML/CFT-Vorschriften und den FSC-Anforderungen.

4

Dokumentenvorbereitung

Wir erstellen die Gesellschaftssatzung, die ersten Vorstandsbeschlüsse, die Anteilszuteilungsdokumente und – für GBCs und ACs – den FSC-Lizenzantrag mit ergänzendem Geschäftsplan und Belegen zur Mittelherkunft.

5

Einreichung beim Registrar & FSC

Wir reichen den Gründungsantrag beim Registrar of Companies und, soweit erforderlich, den Lizenzantrag bei der FSC ein. Wir verwalten die gesamte Korrespondenz, beantworten Rückfragen und verfolgen den Fortschritt bis zur Genehmigung.

6

Ausstellung der Gründungsurkunde & Lizenz

Nach der Genehmigung durch den Registrar und, sofern erforderlich, durch die FSC erhalten wir die Gründungsurkunde und die GBC- oder AC-Lizenz. Wir übergeben alle Gründungsunterlagen und Unternehmensregister an den Mandanten.

7

Kontoeröffnung

Wir unterstützen die Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer mauritischen oder internationalen Bank, helfen bei der Vorbereitung der Bank-KYC-Unterlagen und koordinieren die Kommunikation mit den Kundenbetreuern in Ihrem Auftrag.

8

Post-Gründungs-Setup & laufende Compliance

Wir richten die Buchhaltungsunterlagen ein, erstellen den jährlichen Compliance-Kalender, organisieren den Registeramtssitz und das Gesellschaftssekretariat und leisten laufende Unterstützung bei Jahresberichten, Vorstandssitzungen und behördlichen Einreichungen.

Anforderungen für die Gesellschaftsgründung auf Mauritius

  • Beglaubigte Kopien gültiger Reisepässe aller Aktionäre, Direktoren und wirtschaftlich Berechtigten
  • Nachweis des Wohnsitzes (Versorgungs- oder Kontoauszug, nicht älter als 3 Monate) für alle natürlichen Personen
  • Ausgefüllte KYC-Formulare und Erklärungen zur wirtschaftlichen Berechtigung für alle Beteiligten
  • Erklärung zur Mittelherkunft mit Belegen (Kontoauszüge, Jahresabschlüsse oder geprüfte Abschlüsse)
  • Vermögensherkunftserklärung für alle wirtschaftlich Berechtigten
  • Detaillierter Geschäftsplan oder Beschreibung der geplanten Tätigkeiten und Zielmärkte
  • Bankbürgenreferenzen für wirtschaftlich Berechtigte (erforderlich für GBC und bestimmte andere Anträge)
  • Lebensläufe oder berufliche Profile der vorgeschlagenen Direktoren mit Nachweis relevanter Erfahrung
  • Gewünschter Gesellschaftsname (drei Alternativen empfohlen)
  • Konzernstrukturdiagramm (falls die Gesellschaft Teil einer bestehenden Gruppe ist)
  • Eingetragene Geschäftsadresse auf Mauritius (kann von unserer Kanzlei bereitgestellt werden)
  • Nachweis von Substanzmaßnahmen für GBC-Antragsteller (Absichtserklärung oder Entwurf eines Büromietvertrags und Arbeitsvereinbarungen)

Geschätzte Kosten der Gesellschaftsgründung auf Mauritius

Die Kosten sind Richtwerte und können je nach Komplexität und Gesellschaftsform variieren. Kontaktieren Sie uns für ein detailliertes Angebot.
Position Geschätzter Bereich
Gründung einer Inlandsgesellschaft (inkl. Registeramtssitz, Jahr 1) USD 1.500 – 2.500
GBC-Gründung und FSC-Lizenz (inkl. Registeramtssitz, Jahr 1) USD 4.000 – 7.000
AC-Gründung und FSC-Registrierung (Jahr 1) USD 2.500 – 4.000
Jährliche GBC-Verwaltung (Registered Agent, Compliance, Jahresberichte) USD 3.000 – 5.000
Jährliche AC-Verwaltung (Registered Agent, Jahresberichte) USD 1.500 – 3.000
Unterstützung bei der Kontoeröffnung USD 500 – 1.500
Gesellschaftssekretariatsdienstleistungen (pro Jahr) USD 1.000 – 2.500

Frequently Asked Questions About Gründen Sie Ihre Gesellschaft in Mauritius

Wie lange dauert die Gründung einer Gesellschaft auf Mauritius?

Eine Inlandsgesellschaft kann nach vollständiger Einreichung der Unterlagen in der Regel innerhalb von 2–5 Werktagen beim Registrar of Companies eingetragen werden. Eine Global Business Company (GBC) benötigt eine FSC-Lizenz, was je nach Vollständigkeit des Antrags in der Regel 2–4 Wochen dauert. Die Registrierung einer Authorized Company dauert im Allgemeinen 1–2 Wochen. Unser Team verwaltet alle Einreichungen, um Verzögerungen zu minimieren.

Können Ausländer 100 % einer mauritischen Gesellschaft besitzen?

Ja. Mauritius erlaubt 100 % Auslandsbesitz bei allen Gesellschaftsformen, einschließlich GBCs, Authorized Companies und Inlandsgesellschaften. Es gibt keine Anforderung für einen lokalen Partner, ein Mindest-Inlandsanteilseigentum oder eine staatliche Genehmigung für ausländisches Eigentum – was Mauritius für internationale Investoren äußerst attraktiv macht.

Was ist das Mindestgrundkapital?

Für die meisten mauritischen Gesellschaftsformen nach dem Companies Act 2001 gibt es kein gesetzliches Mindestgrundkapital. Gesellschaften werden in der Regel mit einem Nominalkapital von einer oder mehreren Aktien gegründet. Bestimmte regulierte Tätigkeiten – wie Bankgeschäfte, Versicherungen oder Fondsverwaltung – können jedoch spezifische Kapitalanforderungen des zuständigen Regulators vorschreiben.

Muss ich persönlich auf Mauritius erscheinen, um zu gründen?

Nein. Der gesamte Gründungsprozess kann aus der Ferne abgewickelt werden. KYC- und Gründungsunterlagen können elektronisch oder per Kurier eingereicht werden. Unser Team übernimmt alle Interaktionen mit dem Registrar of Companies und der FSC in Ihrem Namen. Sie müssen zu keinem Zeitpunkt des Gründungsprozesses nach Mauritius reisen.

Was ist der Unterschied zwischen einer GBC und einer Authorized Company?

Eine Global Business Company (GBC) ist FSC-lizenziert, steuerlich in Mauritius ansässig und kann Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch nehmen. Eine Authorized Company (AC) ist bei der FSC registriert, aber nicht steuerlich in Mauritius ansässig und kann keine DBA nutzen. Die AC hat geringere Substanz- und Compliance-Anforderungen sowie niedrigere Kosten und eignet sich für Strukturen, die keine DBA-Vorteile benötigen.

Steht Mauritius auf internationalen Schwarzlisten?

Nein. Mauritius steht auf keiner Schwarzliste der OECD, EU oder FATF. Es ist ein kooperativer Rechtsstandort, der internationale Standards für Transparenz und Informationsaustausch erfüllt. Das Land hat den OECD Common Reporting Standard (CRS) und FATCA implementiert und arbeitet aktiv mit internationalen Steuer- und Strafverfolgungsbehörden zusammen.

Welche laufenden Pflichten hat eine mauritische Gesellschaft?

Alle mauritischen Gesellschaften müssen Jahresberichte beim Registrar of Companies einreichen, ordnungsgemäße Buchführungsunterlagen führen und AML/CFT-Pflichten erfüllen. GBCs müssen außerdem jährliche Finanzzusammenfassungen bei der FSC einreichen, eine angemessene Substanz aufrechterhalten und alle Lizenzbedingungen einhalten. Unser Gesellschaftssekretariats- und Compliance-Team übernimmt diese Pflichten in Ihrem Auftrag.

Kann eine mauritische Gesellschaft ein Bankkonto eröffnen?

Ja. Mauritische Gesellschaften können bei mauritischen Lokalbanken sowie bei internationalen Banken Konten eröffnen. Die Kontoeröffnung erfordert vollständige KYC-Unterlagen und unterliegt den internen Sorgfaltspflichtprüfungsverfahren der jeweiligen Bank. Wir unterstützen bei der Bankauswahl, der Dokumentenvorbereitung und der Koordination mit der Bank während des gesamten Prozesses.

Die Informationen auf dieser Website dienen nur zu Informationszwecken und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Jede Situation ist einzigartig — bitte konsultieren Sie qualifizierte Fachleute, bevor Sie Entscheidungen treffen.