Inlandsgesellschaft in Mauritius
Registrieren Sie eine Inlandsgesellschaft in Mauritius für lokale Geschäftstätigkeit. 100 % Auslandseigentum erlaubt unter dem Companies Act 2001.
Eine Inlandsgesellschaft auf Mauritius wird nach dem Companies Act 2001 gegründet und ist das Standard-Gesellschaftsvehikel für Unternehmen, die hauptsächlich auf dem mauritischen Markt tätig sind. Inlandsgesellschaften unterliegen der Zuständigkeit des Registrar of Companies und benötigen keine FSC-Lizenz, es sei denn, sie beabsichtigen regulierte Finanzdienstleistungen anzubieten. Sie können jede rechtmäßige gewerbliche Tätigkeit ausüben – einschließlich Einzelhandel, Gastronomie, Fertigung, Technologie, Bauwesen, Dienstleistungen und freiberufliche Tätigkeiten – und profitieren von Mauritius' stabilem politischen Umfeld, gut entwickelter Infrastruktur, qualifizierter zweisprachiger Belegschaft und wettbewerbsfähigen Kosten.
Inlandsgesellschaften unterliegen dem Standard-Körperschaftsteuersatz von 15 % auf ihr weltweites Einkommen, der von der Mauritius Revenue Authority (MRA) verwaltet wird. Bestimmte Sektoren und Tätigkeiten profitieren von spezifischen Steueranreizen, einschließlich Freeport-Betreiber, IKT-Unternehmen und Unternehmen in ausgewiesenen Wirtschaftszonen. Ausländische Staatsangehörige können 100 % der Anteile einer Inlandsgesellschaft halten und als Direktoren tätig sein, obwohl sie für einen Aufenthalt und eine Arbeitstätigkeit auf Mauritius möglicherweise eine Aufenthaltserlaubnis oder eine andere Arbeitserlaubnis benötigen.
Inlandsgesellschaften können auch regionale Handelsabkommen nutzen – Mauritius ist Mitglied von COMESA, SADC und dem Afrikanischen Kontinentalen Freihandelsabkommen (AfCFTA) –, was einen bevorzugten Marktzugang zu einem erheblichen Teil des afrikanischen Kontinents bietet. Die MwSt.-Registrierung ist für Unternehmen erforderlich, deren jährlicher steuerpflichtiger Umsatz MUR 6 Millionen übersteigt. Arbeitgeber mit Personal auf Mauritius müssen das Employment Rights Act, das National Pensions Act und lohnsteuerliche Pflichten einhalten, einschließlich Beiträge zum National Savings Fund.
Hauptmerkmale einer Inlandsgesellschaft auf Mauritius
Vollständige lokale Geschäftstätigkeit
Eine Inlandsgesellschaft kann jede rechtmäßige Geschäftstätigkeit auf Mauritius ausüben, einschließlich Einzelhandel, Gastronomie, Technologie, Bauwesen, Fertigung und freiberufliche Dienstleistungen, ohne Einschränkungen hinsichtlich des Umfangs der erlaubten Tätigkeiten.
100 % Auslandsbesitz erlaubt
Es gibt keine Einschränkungen für ausländisches Anteilseigentum an einer mauritischen Inlandsgesellschaft. Internationale Investoren können 100 % des Eigenkapitals halten und als Direktoren tätig sein. Für die meisten Tätigkeiten ist weder ein lokaler Partner noch eine staatliche Genehmigung erforderlich.
Corporate Governance nach dem Companies Act 2001
Inlandsgesellschaften unterliegen dem Companies Act 2001, einem modernen, international ausgerichteten Gesetz mit klaren Regeln für Gründung, Aktionärsrechte, Direktorenpflichten, Dividendenausschüttung und Corporate Governance.
Schnelle Gründung
Die Registrierung beim Registrar of Companies ist unkompliziert und in der Regel innerhalb von 2–5 Werktagen abgeschlossen, was eine Inlandsgesellschaft zu einem der am schnellsten zu gründenden Gesellschaftsvehikel auf Mauritius macht.
Zugang zu mauritischen und regionalen Märkten
Inlandsgesellschaften können den mauritischen Inlandsmarkt bedienen und regionale Handelsabkommen nutzen. Die Mitgliedschaft von Mauritius in COMESA, SADC und AfCFTA bietet bevorzugten Marktzugang zu einem erheblichen Teil des afrikanischen Kontinents.
Körperschaftsteuersatz von 15 %
Inlandsgesellschaften unterliegen dem Körperschaftsteuersatz von 15 % auf Nettogewinne. Im mauritischen Steuerrecht stehen verschiedene branchenspezifische Anreize, Abzüge und Vergünstigungen zur Verfügung, und bestimmte Branchen profitieren je nach Tätigkeit von erhöhten Abzügen oder ermäßigten Sätzen.
Keine FSC-Lizenz erforderlich
Inlandsgesellschaften, die nicht regulierte gewerbliche Tätigkeiten ausüben, werden nur beim Registrar of Companies eingetragen und benötigen keine FSC-Lizenz, was den Gründungsprozess vereinfacht und laufende Compliance-Kosten reduziert.
Zugang zu lokalen Bankdienstleistungen und Finanzmitteln
Inlandsgesellschaften haben Zugang zu Mauritius' gut entwickeltem Bankensektor und lokalen Kapitalmärkten, einschließlich Handelsfinanzierung, Kontokorrentkrediten, Termineinlagen und Leasing. Mauritius verfügt über mehrere Geschäftsbanken einschließlich internationaler Bankengruppen.
Qualifizierte zweisprachige Belegschaft
Mauritius bietet eine gut ausgebildete, zweisprachige (Englisch und Französisch) Belegschaft mit Stärken in Finanzdienstleistungen, Gastronomie, IKT und freiberuflichen Dienstleistungen. Die Arbeitskosten sind im Vergleich zu anderen Geschäftsstandorten in Afrika und der Region wettbewerbsfähig.
Stabiles politisches und wirtschaftliches Umfeld
Mauritius zählt regelmäßig zu den besten Governance- und Geschäftsumgebungen Afrikas gemäß dem World Bank Doing Business Index, dem Mo Ibrahim Index und anderen internationalen Benchmarks und bietet ein zuverlässiges Betriebsumfeld für inländische Unternehmen.
Wie registriert man eine Inlandsgesellschaft auf Mauritius
Namensreservierung
Wir prüfen die Verfügbarkeit Ihres gewünschten Gesellschaftsnamens und reservieren ihn beim Registrar of Companies. Wir empfehlen die Einreichung von drei Namensoptionen, um Verzögerungen zu vermeiden. Der Registrar bestätigt die Verfügbarkeit innerhalb von 1–2 Werktagen.
Satzungsentwurf
Wir erstellen die Gesellschaftssatzung (Memorandum and Articles) zugeschnitten auf Ihre spezifischen Governance-Anforderungen, einschließlich Anteilsklassen, Direktoiren-Befugnisse, Dividendenpolitik und besondere Aktionärsregelungen, die für Ihr Unternehmen relevant sind.
KYC und Dokumentenerhebung
Wir erheben und verifizieren KYC-Unterlagen für alle Aktionäre und Direktoren, einschließlich beglaubigter Reisepasskopien, Adressnachweise und Angaben zu den geplanten Geschäftstätigkeiten. Dies ist nach den AML/CFT-Vorschriften erforderlich.
Registrierung beim Registrar of Companies
Wir reichen den vollständigen Registrierungsantrag ein, einschließlich der Satzung, Angaben zu Direktoren und Aktionären, Registeramtsadresse und Zahlung der gesetzlichen Registrierungsgebühr. Der Registrar stellt die Gründungsurkunde innerhalb von 2–5 Werktagen aus.
Steuerliche Registrierung bei der MRA
Wir registrieren die Gesellschaft bei der Mauritius Revenue Authority (MRA) für körperschaftsteuerliche Zwecke. Wir organisieren auch die MwSt.-Registrierung, wenn der prognostizierte steuerpflichtige Umsatz des Unternehmens den geltenden Schwellenwert übersteigt, und beraten zu lohnsteuerlichen Pflichten.
Kontoeröffnung
Wir unterstützen die Eröffnung eines Geschäftskontos bei einer mauritischen Geschäftsbank, einschließlich der Vorbereitung des Bank-KYC-Pakets und der Kommunikation mit Kundenbetreuern. Wir helfen bei der Identifizierung der am besten geeigneten Bank für das Profil des Unternehmens und die erwarteten Transaktionsvolumina.
Gewerbelizenzen und sektorale Genehmigungen
Je nach Art des Unternehmens unterstützen wir bei der Einholung erforderlicher branchenspezifischer Lizenzen – wie Gewerbeschein, Handelslizenz, Lebensmittelhandhabungszertifikat oder Genehmigungen des Economic Development Board (EDB) –, die für einen rechtmäßigen Geschäftsbeginn erforderlich sind.
Laufende Buchhaltungs-, Steuer- und Gesellschaftssekretariatsdienstleistungen
Wir erbringen Buchführung, jährliche Jahresabschlusserstellung, Körperschaftsteuererklärung bei der MRA, Jahresberichte beim Registrar of Companies und Gesellschaftssekretariatsdienstleistungen, um die Gesellschaft das ganze Jahr über in gutem Stand zu halten.
Anforderungen für eine Inlandsgesellschaft auf Mauritius
- Gewünschter Gesellschaftsname (drei Alternativen empfohlen)
- Beglaubigte Kopien gültiger Reisepässe aller Aktionäre und Direktoren
- Nachweis des Wohnsitzes (nicht älter als 3 Monate) für alle natürlichen Personen
- Ausgefüllte KYC-Formulare und Erklärungen zur wirtschaftlichen Berechtigung
- Angaben zu den geplanten Geschäftstätigkeiten
- Registeramtsadresse auf Mauritius (wir können diese bereitstellen)
- Angaben zum Anfangsgrundkapital (Betrag und Währung)
- Belege zur Mittelherkunft für den anfänglichen Kapitaleinschuss
- Geschäftsplan oder Tätigkeitsbeschreibung (empfohlen für die Kontoeröffnung)
- Aufenthaltserlaubnis oder Arbeitserlaubnisdokumente für ausländische Direktoren oder Mitarbeiter, die auf Mauritius tätig sein möchten
Geschätzte Kosten einer Inlandsgesellschaft auf Mauritius
| Position | Geschätzter Bereich |
|---|---|
| Gründung einer Inlandsgesellschaft (inkl. Registeramtssitz, Jahr 1) | USD 1.500 – 2.500 |
| Jährlicher Registeramtssitz und Gesellschaftssekretariat (pro Jahr) | USD 800 – 1.500 |
| Buchhaltung und Jahresabschlüsse (pro Jahr) | USD 1.500 – 4.000 |
| Erstellung und Einreichung der Körperschaftsteuererklärung | USD 500 – 1.500 |
| Unterstützung bei der Kontoeröffnung | USD 300 – 800 |
| Einreichung des Jahresberichts beim Registrar of Companies | USD 200 – 400 |
Frequently Asked Questions About Inlandsgesellschaft in Mauritius
Kann ein Ausländer eine Inlandsgesellschaft auf Mauritius gründen und besitzen?
Ja. Es gibt keine Einschränkungen für ausländisches Eigentum an einer mauritischen Inlandsgesellschaft nach dem Companies Act 2001. Ausländische Staatsangehörige können 100 % der Anteile halten und als Direktoren tätig sein. Ausländische Personen, die auf Mauritius leben und arbeiten möchten, benötigen jedoch in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis oder eine andere Arbeitserlaubnis der zuständigen mauritischen Behörden.
Benötigt eine Inlandsgesellschaft eine FSC-Lizenz?
Nein. Inlandsgesellschaften, die nicht regulierte gewerbliche Tätigkeiten ausüben – wie Einzelhandel, Dienstleistungen, Fertigung, Gastronomie oder Technologie –, werden ausschließlich beim Registrar of Companies eingetragen und benötigen keine FSC-Lizenz. Eine FSC-Lizenz ist nur dann erforderlich, wenn die Gesellschaft regulierte Finanzdienstleistungen wie Investment-Management, Versicherungen oder Global-Business-Operationen erbringen möchte.
Welche Steuern zahlt eine Inlandsgesellschaft auf Mauritius?
Inlandsgesellschaften unterliegen dem Körperschaftsteuersatz von 15 % auf ihre Nettogewinne, der von der Mauritius Revenue Authority (MRA) verwaltet wird. MwSt. von 15 % gilt, wenn der jährliche steuerpflichtige Umsatz MUR 6 Millionen übersteigt. Arbeitgeber müssen außerdem lohnsteuerliche Pflichten einhalten, einschließlich Einkommensteuereinbehalt (PAYE), Beiträge zum National Savings Fund und anderer beschäftigungsbezogener Abgaben.
Wie lange dauert die Registrierung einer Inlandsgesellschaft?
Die Registrierung beim Registrar of Companies dauert nach Einreichung eines vollständigen Antrags in der Regel 2–5 Werktage. Wenn der Gesellschaftsname oder die Unterlagen Rückfragen auslösen, kann zusätzliche Zeit erforderlich sein. Unser Team bereitet alle Unterlagen vor und reicht sie korrekt ein, um die Bearbeitungszeit zu minimieren.
Was ist das Mindestgrundkapital einer Inlandsgesellschaft?
Für eine Inlandsgesellschaft nach dem Companies Act 2001 gibt es kein gesetzliches Mindestgrundkapital. Eine Gesellschaft kann mit einer einzigen Aktie nominellen Wertes gegründet werden. Für eine Kontoeröffnung und operative Glaubwürdigkeit ist jedoch ein angemessener anfänglicher Kapitaleinschuss empfehlenswert.
Kann eine Inlandsgesellschaft Waren oder Dienstleistungen exportieren?
Ja. Eine Inlandsgesellschaft kann Waren und Dienstleistungen von Mauritius aus exportieren. Unternehmen mit exportorientierten Tätigkeiten können von branchenspezifischen Anreizen profitieren. Die Mitgliedschaft von Mauritius in COMESA, SADC und AfCFTA kann je nach den Produkten und anwendbaren Ursprungsregeln für in Mitgliedstaaten exportierte Waren bevorzugte Zollbehandlung bieten.
Gibt es Einschränkungen für die Tätigkeit einer Inlandsgesellschaft?
Inlandsgesellschaften können jede rechtmäßige gewerbliche Tätigkeit ausüben. Bestimmte regulierte Sektoren – einschließlich Bankwesen, Versicherungen, Investment-Management, Telekommunikation und Medien – erfordern vor Aufnahme des Betriebs spezifische Lizenzen der zuständigen Regulierungsbehörde. Wir beraten zu den geltenden Lizenzierungsanforderungen basierend auf Ihren geplanten Geschäftstätigkeiten.