Mauritius Kommanditgesellschaft
Registrieren Sie eine Kommanditgesellschaft in Mauritius für Private Equity, Venture Capital und Joint Ventures mit flexiblen Partnerarrangements.
Die Kommanditgesellschaft (KG) in Mauritius wird durch den Limited Partnerships Act 2011 geregelt und bietet eine der flexibelsten und international anerkanntesten Unternehmensstrukturen für Private-Equity-Fonds, Risikokapitalvehikel, Immobilienfonds, Joint Ventures und andere kollektive Anlagearrangements. Eine Mauritius-KG besteht aus mindestens einem Komplementär (GP) mit unbeschränkter Haftung, der die Gesellschaft führt, und einem oder mehreren Kommanditisten, deren Haftung auf die Höhe ihrer vereinbarten Kapitaleinlage beschränkt ist. Die KG-Struktur ist institutionellen Anlegern weltweit bestens vertraut, insbesondere im Private-Equity- und Risikokapitalbereich, wo das GP-LP-Modell dem Marktstandard entspricht.
Die Mauritius-KG ist steuerlich transparent — die Gesellschaft selbst unterliegt nicht der mauritischen Einkommensteuer, und jeder Gesellschafter wird auf seinen zugeteilten Anteil am Gesellschaftseinkommen in seiner eigenen Jurisdiktion besteuert. Diese Steuertransparenz ist ein erheblicher wirtschaftlicher Vorteil, da internationale Anleger die in ihren Heimatjurisdiktionen verfügbaren Abkommensvorteile ohne eine zusätzliche mauritische Körperschaftsteuerebene nutzen können. Der Komplementär wird in der Regel als mauritische GBC oder AC gegründet, sodass die GP-Gesellschaft bei Bedarf von der DBA-Zugang (bei GBC-GPs) profitieren oder ein schlankeres Compliance-Profil (bei AC-GPs) aufrechterhalten kann.
Der Gesellschaftsvertrag kann umfassend an die vereinbarten wirtschaftlichen Bedingungen zwischen dem GP und den Kommanditisten angepasst werden, einschließlich Kapitalabrufplänen, Gewinnbeteiligungsregelungen, Verwaltungsgebühren, Carried-Interest-Vereinbarungen, Anlagebeschränkungen, Governance-Rechten und Exit-Regelungen. Eine FSC-Lizenz ist erforderlich, wenn die KG als reguliertes kollektives Anlageinstrument betrieben wird.
Wesentliche Merkmale einer Kommanditgesellschaft in Mauritius
Steuerliche Transparenz — Durchleitungsbesteuerung
Die Mauritius-KG ist selbst kein steuerpflichtiges Rechtssubjekt. Einkünfte und Gewinne, die jedem Gesellschafter zugeteilt werden, werden auf Gesellschafterebene in der jeweiligen Jurisdiktion besteuert, wodurch eine mauritische Körperschaftsteuerebene entfällt und Anleger die Abkommensvorteile ihrer eigenen Jurisdiktion nutzen können.
Haftungsbeschränkung für Kommanditisten
Die Haftung der Kommanditisten ist auf die Höhe ihrer vereinbarten Kapitaleinlage in die KG begrenzt, sofern sie sich nicht an der Geschäftsführung der Gesellschaft beteiligen. Dies bietet den Anlegerschutz einer Kapitalgesellschaft im Rahmen einer Personengesellschaftsstruktur.
Hochgradig anpassbarer Gesellschaftsvertrag
Der Kommanditgesellschaftsvertrag kann im Detail maßgeschneidert werden: Kapitalabrufmechanismen, Gewinnbeteiligung und Carried Interest, Verwaltungsgebühren, Rückforderungsklauseln, Anlagebeschränkungen, Governance-Rechte der Kommanditisten, Übertragungsbeschränkungen sowie Auflösungs- und Liquidationsbestimmungen.
International anerkannte Struktur
Das KG-Format ist das Standardvehikel für Private Equity, Risikokapital und Immobilienfonds weltweit. Die Mauritius-KG ist strukturell institutionellen Anlegern, Dachfonds, Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen und anderen internationalen Kapitalgebern vertraut.
Komplementär als GBC oder AC
Die Komplementärgesellschaft wird in der Regel als GBC (für DBA-Zugang) oder AC (für geringeren Compliance-Aufwand) gegründet. Dies ermöglicht es dem GP, vom mauritischen Abkommensnetz und dem regulatorischen Rahmen zu profitieren und institutionellen Anlegern eine glaubwürdige, regulierte Fondsverwaltungsgesellschaft zu bieten.
Kein Mindestkapital erforderlich
Der Limited Partnerships Act 2011 sieht kein gesetzliches Mindestkapital für eine Mauritius-KG vor. Die Kapitaleinlagen werden zwischen dem GP und den Kommanditisten im Gesellschaftsvertrag vereinbart und bei Bedarf für Investitionen abgerufen.
Rechtsrahmen des Limited Partnerships Act 2011
Der Limited Partnerships Act 2011 bietet einen modernen, klaren Rechtsrahmen für die Gründung, Registrierung, Governance und Auflösung von KGs, der mit internationaler KG-Gesetzgebung abgestimmt ist und Rechtssicherheit für Gesellschafter, Kreditgeber und Vertragsparteien bietet.
FSC-Lizenz für Fondsaktivitäten
Wenn die KG als kollektives Anlageinstrument betrieben wird, muss sie von der FSC nach dem Financial Services Act 2007 lizenziert werden. Die FSC-Lizenz verleiht regulatorische Glaubwürdigkeit und ermöglicht es der KG, institutionelle Anleger anzusprechen, die FSC-regulierte Fondsvehikel verlangen.
Geeignet für Joint Ventures und Co-Investitionen
Die KG-Struktur wird auch häufig für Joint Ventures und Co-Investitionsvereinbarungen zwischen Unternehmensparteien genutzt und bietet einen flexiblen Rahmen für gemeinsame Governance, Gewinnbeteiligung und Exit-Mechanismen ohne die Förmlichkeit von Kapitalgesellschaftsstrukturen.
Vertraulichkeit des wirtschaftlichen Eigentums
Informationen über das wirtschaftliche Eigentum der KG-Gesellschafter werden beim Registered Agent und der FSC gehalten, sind jedoch nicht öffentlich zugänglich, was eine angemessene Privatsphäre für institutionelle und individuelle Anleger gewährleistet und gleichzeitig die Einhaltung internationaler Transparenzstandards einschließlich CRS und FATCA sicherstellt.
So registrieren Sie eine Kommanditgesellschaft in Mauritius
Strukturierungsberatung und -gestaltung
Wir beraten zur optimalen KG-Struktur, einschließlich der Art der Komplementärgesellschaft (GBC oder AC), der wirtschaftlichen Bedingungen des Gesellschaftsvertrags, der regulatorischen Lizenzierungsanforderungen und der Einpassung der KG in eine breitere Fondsstruktur oder Unternehmensgruppe.
Gründung des Komplementärs
Wir gründen die Komplementärgesellschaft als mauritische GBC oder AC und führen den entsprechenden FSC-Lizenzierungs- oder Registrierungsprozess durch. Die GP-Gesellschaft verwaltet die KG und ist für deren Betrieb, Anlageentscheidungen und regulatorische Compliance verantwortlich.
KYC und Sorgfaltspflichtprüfung
Wir erheben und prüfen KYC-Unterlagen für die wirtschaftlich Berechtigten und Direktoren des GP sowie für alle vorgeschlagenen Kommanditisten. Bei Fondsstrukturen führen wir eine erweiterte Sorgfaltspflichtprüfung gemäß den FSC-Anforderungen und AML/CFT-Verpflichtungen durch.
Erstellung des Kommanditgesellschaftsvertrags
Wir erstellen oder prüfen den Kommanditgesellschaftsvertrag, der alle wirtschaftlichen und Governance-Bedingungen abdeckt: Kapitaleinlagen und Abrufmechanismen, Gewinnbeteiligung und Carried Interest, Verwaltungsgebühren, Anlagestrategie und -beschränkungen, Governance-Rechte, Übertragungsbeschränkungen und Liquidationsbestimmungen.
KG-Registrierung beim Register
Wir registrieren die Kommanditgesellschaft beim Registrar of Limited Partnerships in Mauritius nach dem Limited Partnerships Act 2011. Wir bereiten alle erforderlichen Registrierungsunterlagen vor und reichen sie ein und stellen sicher, dass die Angaben der KG korrekt erfasst werden.
FSC-Fondslizenzantrag (sofern zutreffend)
Wenn die KG als reguliertes kollektives Anlageinstrument betrieben wird, bereiten wir den FSC-Fondslizenzantrag einschließlich Businessplan, Angebotsunterlagen, Compliance-Handbuch und Dienstleisterdetails vor und reichen ihn ein. Wir führen die gesamte FSC-Korrespondenz.
Bankkonten und Angebotsunterlagen
Wir eröffnen dedizierte KG-Bankkonten und unterstützen bei Fonds-KGs bei der Erstellung des Private Placement Memorandums (PPM) oder anderer Angebotsunterlagen. Wir koordinieren die Bestellung von Fondsadministrator, Verwahrstelle und Wirtschaftsprüfer.
Laufende Verwaltung und Compliance
Wir erbringen laufende Registered-Agent-, Buchhaltungs-, Jahresabschluss-, FSC-Compliance-, CRS/FATCA-Melde- und Anlegerberichterstattungsdienstleistungen. Wir verwalten Kapitalabruf- und Ausschüttungsprozesse und pflegen die Unterlagen der KG während ihrer gesamten Betriebszeit.
Anforderungen für eine Kommanditgesellschaft in Mauritius
- Angaben zum vorgeschlagenen Komplementär und allen Kommanditisten
- KYC-Unterlagen für alle wirtschaftlich Berechtigten des GP, Direktoren und Kommanditisten
- Herkunftsnachweise für Mittel aller relevanten Parteien
- Entwurf oder wesentliche Eckpunkte des Kommanditgesellschaftsvertrags
- Anlagestrategie, angestrebte Anlageklasse und Fondsbedingungen (bei Fonds-KGs)
- Entwurf oder Gliederung des Private Placement Memorandums oder der Angebotsunterlagen (bei Fonds-KGs)
- Details des vorgeschlagenen Fondsadministrators, der Verwahrstelle und des Wirtschaftsprüfers (bei Fonds-KGs)
- Compliance-Handbuch und AML/CFT-Verfahren (bei lizenzierten Fonds-KGs)
- Gewünschter Name der KG
- Gruppenstrukturdiagramm, das die Position der KG in der Gesamtstruktur zeigt
Geschätzte Kosten einer Kommanditgesellschaft in Mauritius
| Position | Geschätzter Bereich |
|---|---|
| KG-Registrierung beim Register (inkl. Gesellschaftsvertragserstellung) | USD 3.000 – 6.000 |
| GBC-Gründung des Komplementärs und FSC-Lizenz | USD 4.000 – 7.000 |
| FSC-Fondslizenz für KG (wenn als kollektives Anlageinstrument betrieben) | USD 5.000 – 10.000 |
| Jährlicher Registered Agent und Compliance (KG und GP kombiniert) | USD 3.000 – 7.000 |
| Buchführung und Jahresabschluss (pro Jahr) | USD 2.500 – 6.000 |
| Fondsverwaltung und Anlegerberichterstattung (pro Jahr) | USD 4.000 – 10.000 |
Frequently Asked Questions About Mauritius Kommanditgesellschaft
Wie wird eine Kommanditgesellschaft in Mauritius besteuert?
Eine Mauritius-Kommanditgesellschaft ist nach dem Limited Partnerships Act 2011 steuerlich transparent — die KG selbst unterliegt nicht der mauritischen Einkommensteuer. Jeder Gesellschafter wird auf seinen zugeteilten Anteil am Gesellschaftseinkommen in seiner eigenen Jurisdiktion besteuert. Diese Transparenz vermeidet eine Doppelbesteuerung auf Gesellschaftsebene und ermöglicht internationalen Anlegern, ihre eigene Abkommensposition zu nutzen.
Welche Haftung hat ein Kommanditist in einer Mauritius-KG?
Die Haftung eines Kommanditisten ist auf die Höhe seiner vereinbarten Kapitaleinlage beschränkt, sofern er sich nicht an der Geschäftsführung oder Kontrolle der Gesellschaft beteiligt. Wenn ein Kommanditist eine aktive Managementrolle übernimmt, riskiert er den Verlust dieser Haftungsbeschränkung und wird wie ein Komplementär mit unbeschränkter Haftung behandelt.
Kann eine Mauritius-KG für Private-Equity-Fonds genutzt werden?
Ja. Die Mauritius-KG wird häufig für Private-Equity-, Risikokapital-, Immobilien- und Infrastrukturfonds eingesetzt. Die Struktur ist der Marktstandard für institutionelle Fondsvehikel und institutionellen Anlegern, Dachfonds und Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen bestens vertraut. Der GP ist in der Regel eine mauritische GBC oder AC.
Benötigt eine Mauritius-KG eine FSC-Lizenz?
Eine KG, die als kollektives Anlageinstrument betrieben wird — d.h. Kapital von Anlegern bündelt, um gemäß einer definierten Strategie zu investieren — muss von der Financial Services Commission lizenziert werden. Eine KG, die für ein Joint Venture zwischen bestimmten Geschäftsparteien genutzt wird und kein kollektives Anlageinstrument darstellt, benötigt möglicherweise keine FSC-Lizenz. Wir beurteilen jede Struktur individuell.
Wer fungiert als Komplementär einer Mauritius-KG?
Der Komplementär ist in der Regel eine mauritische GBC oder AC, die speziell zur Verwaltung der KG gegründet wird. Der GP ist für alle Managemententscheidungen, die Anlageausführung, die regulatorische Compliance und die Berichtspflichten verantwortlich. Der GP trägt die unbeschränkte Haftung für die Verbindlichkeiten der KG, weshalb er in der Regel als Kapitalgesellschaft und nicht als Einzelperson strukturiert wird.
Können Kommanditisten Governance-Rechte in der KG haben?
Ja. Der Gesellschaftsvertrag kann Bestimmungen enthalten, die Kommanditisten bestimmte Governance-Rechte einräumen, wie z.B. die Genehmigung von Änderungen der Anlagestrategie, die Abberufung des Komplementärs unter bestimmten Umständen, die Genehmigung von Transaktionen über einem definierten Schwellenwert oder die Beteiligung an einem Beratungsausschuss. Diese Rechte müssen sorgfältig ausgestaltet werden, damit Kommanditisten nicht als an der Geschäftsführung beteiligt angesehen werden.
Wie lange dauert die Errichtung einer Mauritius-KG?
Die Registrierung der KG beim Registrar of Limited Partnerships dauert in der Regel 1–2 Wochen, sobald der Gesellschaftsvertrag abgeschlossen und alle Unterlagen eingereicht wurden. Wenn auch eine FSC-Fondslizenz erforderlich ist, dauert der Gesamtprozess je nach Vollständigkeit des Antrags und FSC-Prüfzeitraum in der Regel 4–8 Wochen.
Kann eine Mauritius-KG Kapital von internationalen Anlegern einwerben?
Ja. Eine Mauritius-KG, insbesondere eine von der FSC als kollektives Anlageinstrument lizenzierte, kann Kapital von internationalen institutionellen und anspruchsvollen Anlegern einwerben. Das Anbieten von KG-Anteilen an Anleger in bestimmten Jurisdiktionen kann die Einhaltung des lokalen Wertpapierrechts in diesen Jurisdiktionen erfordern. Wir beraten zu den anwendbaren Marketing- und Vertriebsanforderungen.