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Aerial view of Mauritius coastline
GBC vs. AC Vergleich

GBC vs. Authorized Company in Mauritius

Ein umfassender Vergleich der Global Business Company (GBC) und Authorized Company (AC) in Mauritius — Lizenz, Steuerbehandlung, Substanzanforderungen und Eignung.

The choice between a Global Business Company (GBC) and an Authorized Company (AC) is one of the most fundamental decisions in Mauritius corporate structuring. Both are regulated by the Financial Services Commission (FSC) under the Financial Services Act 2007 and are designed for entities conducting business predominantly outside Mauritius. However, they differ profoundly in their tax status, DTA access, regulatory requirements, substance obligations, and suitability for different purposes.

Understanding these differences — and choosing correctly — is critical for achieving your tax and operational objectives. The GBC is a tax resident entity in Mauritius, subject to the 15% corporate tax rate with the benefit of the partial exemption system and, most critically, access to Mauritius's network of 45+ Double Taxation Agreements. It is the appropriate structure when DTA access, tax residency certificates, or a reduced effective tax rate on foreign-source income are objectives.

The AC, by contrast, is not tax resident in Mauritius and cannot access DTAs. It is not subject to Mauritius income tax on foreign-source income. The AC has lighter regulatory requirements and lower costs than the GBC.

It is the appropriate structure for holding companies, international trading entities, IP holding vehicles, and treasury operations where DTA benefits are not required. Both entities require a licensed management company as their registered agent and are incorporated under the Companies Act 2001.

Steuerlicher Wohnsitz

Die GBC ist eine steuerlich ansässige Einheit in Mauritius. Sie gilt steuerrechtlich als ansässig im Sinne des Income Tax Act und kann die Vorteile der über 45 Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) von Mauritius in Anspruch nehmen. Sie unterliegt dem Körperschaftsteuersatz von 15 %, wobei das System der Teilbefreiung den effektiven Steuersatz auf qualifizierte ausländische Einkünfte auf bis zu 3 % senken kann. Die AC ist steuerlich nicht in Mauritius ansässig. Sie unterliegt keiner mauritischen Einkommensteuer auf außerhalb von Mauritius erzielte Einkünfte. Sie kann keine DBA-Vorteile geltend machen.

DBA-Zugang

Dies ist die grundlegendste Unterscheidung. Nur die GBC als steuerlich ansässige Einheit kann auf das Doppelbesteuerungsabkommen-Netzwerk von Mauritius zugreifen. Für die Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen ist ein Steueransässigkeitszertifikat (Tax Residency Certificate, TRC) der MRA erforderlich. Die AC hat keinen Zugang zu DBA. Dies macht die GBC zur zwingend erforderlichen Wahl für jede Struktur, bei der die Reduzierung der Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren aus Vertragspartnerländern ein Ziel ist.

Substanzanforderungen

Die GBC muss wirtschaftliche Substanz in Mauritius nachweisen, um ihre Lizenz aufrechtzuerhalten und das System der Teilbefreiung nutzen zu können. Zu den Substanzanforderungen gehören: Geschäftsführung und Kontrolle von Mauritius aus (Vorstandssitzungen in Mauritius, Mehrheit der Direktoren mit Wohnsitz in Mauritius), qualifizierte Mitarbeiter in ausreichender Anzahl, physische Büropräsenz sowie angemessene Ausgaben in Mauritius entsprechend dem Aktivitätsniveau. Für die AC gibt es keine vorgeschriebenen wirtschaftlichen Substanzanforderungen. Sie muss jedoch eine lizenzierte Verwaltungsgesellschaft als eingetragenen Vertreter unterhalten, was ein grundlegendes Niveau lokaler Verwaltung gewährleistet.

Regulatorische Anforderungen

Die GBC erfordert eine vollständige FSC-Kategorie-1-Geschäftslizenz, die eine umfassende Antragstellung, einen detaillierten Geschäftsplan, eine Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung der Direktoren und wirtschaftlich Berechtigten sowie eine laufende FSC-Aufsicht einschließlich jährlicher Compliance-Zertifikate und Substanznachweise umfasst. Für die AC ist eine FSC-Registrierung (anstelle einer vollständigen Lizenzierung) erforderlich, mit einem einfacheren Antragsverfahren, geringeren laufenden Verpflichtungen und keiner jährlichen Substanzberichterstattung. Beide erfordern jährliche Meldungen beim Handelsregister.

Kostenvergleich

Die Gründungskosten einer GBC liegen typischerweise zwischen USD 5.000 und 12.000 (erstes Jahr, ohne Nominees). Die jährlichen Betriebskosten betragen ca. USD 8.000–20.000+. Die Gründung einer AC kostet in der Regel USD 2.000–5.000, mit jährlichen Betriebskosten von USD 3.000–8.000. Der Kostenunterschied spiegelt die umfangreicheren regulatorischen Anforderungen der GBC, die Substanzverpflichtungen und den jährlichen Compliance-Aufwand wider.

Geeignete Anwendungsfälle

Wählen Sie eine GBC für: Beteiligungsholdings, die Dividenden oder Kapitalgewinne aus DBA-Ländern weiterleiten (insbesondere Afrika und Indien), Fondsstrukturen, die einen steuerlichen Wohnsitz erfordern, IP-Holdings und Lizenzgebührenerhebung von DBA-Partnern, konzerninterne Darlehen, bei denen eine vertragliche Zinssenkung wertvoll ist, sowie Strukturen, die ein MRA-Steueransässigkeitszertifikat benötigen. Wählen Sie eine AC für: Holdingstrukturen ohne Bedarf an DBA-Zugang, internationale Handelsunternehmen, bei denen die Steuer im Betriebsland verwaltet wird, IP-Holdings ohne Lizenzgebührenflüsse, die einen DBA-Zugang erfordern, Treasury- und Finanzierungsgesellschaften sowie Strukturen, bei denen die Kostensenkung das vorrangige Ziel ist.

GBC vs. AC — Detaillierter Vergleich

MerkmalGlobal Business Company (GBC)Authorized Company (AC)
Steuerlicher WohnsitzJa — steuerlich ansässig in MauritiusNein — kein steuerlicher Wohnsitz
DBA-ZugangJa — über 45 AbkommenNo
Körperschaftsteuersatz15 % (effektiver Satz potenziell 3 % auf qualifizierte Einkünfte)Keine mauritische Einkommensteuer auf ausländische Einkünfte
TeilbefreiungJa — 80 % auf qualifizierte ausländische EinkünfteNicht anwendbar
KapitalertragsteuerNoneNone
FSC-AnforderungVollständige FSC-Lizenz erforderlichFSC-Registrierung erforderlich
SubstanzanforderungenJa — Direktoren, Mitarbeiter, Büro, AusgabenKeine vorgeschriebene Substanz
VerwaltungsgesellschaftErforderlichErforderlich
Kontoeröffnung bei BankenIm Allgemeinen einfacherKann zusätzlicher Prüfung unterliegen
Jährliche ComplianceUmfangreicher (Substanznachweise, Compliance-Zertifikat)Geringere Verpflichtungen
Gründungskosten (ca.)USD 5.000–12.000USD 2.000–5.000
Jährliche Kosten (ca.)USD 8.000–20.000+USD 3.000–8.000
Am besten geeignet fürDBA-Investitionen, Abkommenszugang, TeilbefreiungHolding, Handel, IP, Treasury ohne DBA-Bedarf
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